WPJA Urheberrechtshinweis

Das auf dieser Website enthaltene Material wurde zur alleinigen Verwendung der WPJA erstellt, verfasst und / oder vorbereitet. Die gewerbliche oder anderweitige Reproduktion oder Nutzung von geistigem Eigentum, das auf oder auf der WPJA-Website enthalten ist, ist strengstens untersagt. Geistiges Eigentum ist definiert als, ist aber nicht beschränkt auf, alle Fotografien, Bilder, Informationen und Inhalte, schriftlich oder anderweitig. Alle Fotos auf der WPJA-Website werden nur zu Informationszwecken als kollektive Arbeit angeboten und sind Eigentum der jeweiligen Mitwirkenden, die sowohl von der WPJA als auch von ihrem mitwirkenden Eigentümer geschützt sind. Reproduktion oder Nutzung ist definiert als Herunterladen, Kopieren, Verteilen, Posten, Anpassen, Annehmen, Nutzen, Weiterverkauf, Manipulieren oder jegliche Nutzung von geistigem Eigentum (einschließlich Chat-Foren oder Foren). Die Quellenquittierung stellt keine Autorisierung dar. Die Verwendung von Bildern, Materialien und / oder geistigem Eigentum für die Presse oder die öffentliche Nutzung muss mit der schriftlichen Zustimmung sowohl der WPJA als auch des angegebenen Eigentümers einhergehen. Eine Urheberrechtsverletzung ist strafbar und wird strikt durchgesetzt.

EINLEITUNG ZUM URHEBERRECHT FÜR FOTOGRAFIE

Die Verwendung eines Urheberrechtshinweises ist nach US-amerikanischem Recht nicht mehr erforderlich, obwohl dies oft von Vorteil ist. Da das vorherige Gesetz jedoch eine solche Anforderung enthielt, ist die Verwendung der Mitteilung immer noch relevant für den Urheberrechtsstatus älterer Werke. Dieses Rundschreiben behandelt sowohl die Copyright-Bestimmungen, die ursprünglich im 1976-Urheberrechtsgesetz (Titel 17, US-Code) in Kraft getreten sind, die Januar 1, 1978, und die Wirkung des 1988-Berner Konvention-Durchführungsgesetzes, das das Urheberrecht geändert hat, umgesetzt hat die Verwendung eines Urheberrechtshinweises auf Kopien von Werken, die am und nach März 1, 1989 veröffentlicht wurden. In diesem Rundschreiben sind Angaben zur ordnungsgemäßen Form und Platzierung der Bekanntmachung enthalten. Werke, die vor Januar 1, 1978 veröffentlicht wurden, unterliegen dem vorherigen Urheberrecht. Wenn ein Werk unter der Rechtsvorschrift des Urheberrechtsinhabers veröffentlicht wurde, ohne dass eine angemessene Urheberrechtsvermerkung vorlag, wurde der Urheberrechtsschutz für dieses Werk in den Vereinigten Staaten dauerhaft verloren. Das Uruguay Round Agreements Act von 1994 (URAA) (PL 103-465) änderte den Effekt der Veröffentlichung ohne vorherige Ankündigung für bestimmte ausländische Werke. Gemäß diesem Gesetz wird das Urheberrecht für bestimmte ausländische Werke, die aufgrund nicht ordnungsgemäßer Bekanntmachung oder Nichteinhaltung anderer gesetzlicher Bestimmungen in die öffentliche Sphäre fallen, automatisch mit Wirkung vom Januar 1, 1996, wiederhergestellt. Obwohl die Wiederherstellung automatisch erfolgt, wenn der Urheberrechtsinhaber Rechte gegen Vertrauensparteien geltend machen will (diejenigen, die sich auf den öffentlichen Domänenstatus eines Werkes verlassen haben und das Werk bereits vor der Einführung des URAA genutzt haben), muss er / sie sich entweder bei der Copyright Office eine Absichtserklärung zur Durchsetzung des wiederhergestellten Urheberrechts oder zur Zustellung einer solchen Mitteilung an die Vertrauensperson. Weitere Informationen zum Urheberrechtshinweis gemäß dem vor Januar 1, 1978 geltenden Gesetz, fordern Sie den 96-Abschnitt 202.2, "Urheberrechtshinweis", vom Urheberrechtsamt an. Für weitere Informationen über die Wiederherstellung des Urheberrechts im Rahmen der URAA, fordern Sie das Rundschreiben 38b, "Höhepunkte der Urheberrechtsänderungen, die im Uruguay Round Agreements Act (URAA) enthalten sind."

NUTZUNG DER COPYRIGHT-HINWEISE FÜR FOTOGRAFIE

Das Urheberrecht ist eine Form des Schutzes, die den Urhebern von "Originalwerken der Urheberschaft" durch die Gesetze der Vereinigten Staaten gewährt wird. Wenn ein Werk unter der Autorität des Urheberrechtsinhabers veröffentlicht wird (siehe Definition von "Veröffentlichung" unten), eine Urheberrechtsanzeige kann auf allen öffentlich verteilten Kopien oder Phonorecords platziert werden. Die Verwendung der Benachrichtigung liegt in der Verantwortung des Urheberrechtsinhabers und erfordert keine Genehmigung oder Registrierung beim Copyright Office. Die Verwendung der Bekanntmachung kann wichtig sein, da sie die Öffentlichkeit darüber informiert, dass das Werk urheberrechtlich geschützt ist, den Urheberrechtsinhaber identifiziert und das Jahr der Erstveröffentlichung anzeigt. Außerdem wird das Gericht, wenn eine Arbeit verletzt wird, wenn das Werk eine angemessene Benachrichtigung enthält, dem Betreten eines unschuldigen Verletzungsverteidigers durch den Beklagten kein Gewicht einräumen, das heißt, er hat nicht erkannt, dass die Arbeit war geschützt. Eine unschuldige Verletzungsverhinderung kann zu einer Verringerung des Schadens führen, den der Urheberrechtsinhaber andernfalls erhalten würde. Für Werke, die erstmals am und nach März 1, 1989 veröffentlicht wurden, ist die Verwendung des Urheberrechtshinweises optional. Vor März 1, 1989 war die Verwendung des Hinweises für alle veröffentlichten Werke obligatorisch. Wenn Sie die Veröffentlichung von Arbeiten, die vor diesem Datum erstmals veröffentlicht wurden, weglassen, kann dies zum Verlust des Urheberrechtsschutzes führen, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Korrekturmaßnahmen ergriffen werden. Die heilenden Schritte sind in diesem Rundschreiben unter "Auslassung der Mitteilung und Fehler in der Mitteilung" beschrieben. Das Copyright Office nimmt keine Stellung dazu, ob Nachdrucke von Werken mit Bekanntmachung vor März 1, 1989, die am oder nach März 1 vertrieben werden, veröffentlicht wurden , 1989, müssen den Copyright-Vermerk tragen.

WAS IST VERÖFFENTLICHUNG?

Das 1976 Copyright Act definiert die Veröffentlichung als "die Verteilung von Kopien oder Phonorecords eines Werks an die Öffentlichkeit durch Verkauf oder andere Eigentumsübertragung, oder durch Verleih, Leasing oder Verleih." Ein Angebot, Kopien oder Phonorecords an eine Gruppe von Personen zu verteilen zu Zwecken der weiteren Verbreitung ist die öffentliche Aufführung oder die öffentliche Zurschaustellung auch eine Veröffentlichung. Die folgenden Veröffentlichungen stellen keine Veröffentlichung dar: Druck oder andere Vervielfältigung von Kopien, öffentliches Vorführen oder Ausstellen eines Werks oder Versenden von Kopien an das Copyright Office.

COPYRIGHT-HINWEIS NICHT ERFORDERLICH AUF NICHT VERÖFFENTLICHTEN WERKEN

Der Urheberrechtsvermerk wurde in unveröffentlichten Werken nie verlangt. Da jedoch die Trennungslinie zwischen einer vorläufigen Verteilung und einer tatsächlichen Veröffentlichung manchmal schwer zu bestimmen ist, möchte der Urheberrechtsinhaber möglicherweise einen Urheberrechtshinweis auf Kopien oder Phonorecords anbringen, die seine Kontrolle darüber ausschließen, dass Rechte beansprucht werden. Eine geeignete Notiz für eine unveröffentlichte Arbeit könnte sein: Unveröffentlichte Arbeit © 1998 John Doe.

VISUELL ANERKENNBARE KOPIEN

Der Hinweis für visuell wahrnehmbare Kopien sollte drei Elemente enthalten. Sie sollten zusammen oder in unmittelbarer Nähe auf den Kopien erscheinen. Die Elemente sind: 1. Das Symbol © (der Buchstabe C in einem Kreis) oder das Wort "Copyright" oder die Abkürzung "Copr."; und 2. Das Jahr der Erstveröffentlichung. Handelt es sich bei der Arbeit um eine abgeleitete Arbeit oder eine Zusammenstellung, die zuvor veröffentlichtes Material enthält, ist das Jahr der ersten Veröffentlichung der abgeleiteten Arbeit oder Zusammenstellung ausreichend. Beispiele für abgeleitete Werke sind Übersetzungen oder Dramatisierungen; Ein Beispiel für eine Zusammenstellung ist eine Anthologie. Das Jahr kann weggelassen werden, wenn eine Bild-, Bild- oder Bildhauerarbeit mit Begleittext, falls vorhanden, in oder auf Grußkarten, Postkarten, Schreibwaren, Schmuck, Puppen, Spielzeug oder nützlichen Artikeln reproduziert wird; und 3. Der Name des Eigentümers des Urheberrechts an dem Werk oder eine Abkürzung, mit der der Name erkannt werden kann, oder eine allgemein bekannte alternative Bezeichnung des Eigentümers. * Beispiel: © 1999 Jane Doe Es wird nur der Hinweis "C in einem Kreis" verwendet auf "visuell wahrnehmbaren" Kopien. Bestimmte Arten von Werken, zum Beispiel musikalische, dramatische und literarische Werke, können nicht in "Kopien", sondern mittels Ton in einer Tonaufnahme fixiert werden. Da Tonaufnahmen wie Tonbänder und Schallplatten "Phonorecords" und keine "Kopien" sind, wird der Hinweis "C in einem Kreis" nicht verwendet, um den Schutz des zugrunde liegenden musikalischen, dramatischen oder literarischen Werks anzuzeigen. * Die Vereinigten Staaten sind Mitglied der Universal Copyright Convention (UCC), die im September 16, 1955 in Kraft getreten ist. Um den Schutz urheberrechtlich geschützter Werke in allen UCC-Mitgliedsländern zu gewährleisten, muss die Bekanntmachung aus dem Symbol © (das Wort "Copyright" oder die Abkürzung ist nicht zulässig), dem Jahr der Erstveröffentlichung und dem Namen des Urheberrechtsinhabers bestehen. Beispiel: © 1999 John Doe. Für Informationen über internationale Copyright-Beziehungen, fordern Sie Circular 38a, "International Copyright Relations der Vereinigten Staaten."

WEITERE INFORMATIONEN ZU COPYRIGHTS

Informationen über das Internet: Häufig angeforderte Rundschreiben, Bekanntmachungen, Vorschriften, anderes verwandtes Material und alle Antragsformulare für Urheberrechte sind über das Internet verfügbar. Sie können diese über die Homepage des Copyright Office unter erreichen www.loc.gov/copyright. Informationen per Fax: Rundschreiben und andere Informationen (aber keine Antragsformulare) sind bei Fax-on-Demand unter (202) 707-2600 verfügbar. Telefonische Information: Informationen zum Urheberrecht erhalten Sie beim Public Information Office unter (202) 707-3000. Die TTY-Nummer ist (202) 707-6737. Informationsspezialisten sind im öffentlichen Informationsbüro von 8: 30 am bis 5: 00 pm Eastern Time, Montag bis Freitag, außer an Feiertagen. Aufgezeichnete Informationen stehen 24 Stunden pro Tag zur Verfügung. Oder, wenn Sie wissen, welche Antragsformulare und Rundschreiben Sie wünschen, fordern Sie sie bei der Formular- und Veröffentlichungs-Hotline unter (202) 707-9100 24 Stunden pro Tag an. Hinterlasse eine aufgezeichnete Nachricht. Informationen auf dem Postweg: Schreiben Sie an: Kongressbibliothek Copyright Office Öffentliche Informationsbüro 101 Independence Avenue, SE Washington, DC 20559-6000 http://www.loc.gov